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   VGH Bayern, 29.05.2000 - 7 ZB 00.229   

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VGH Bayern, 29.05.2000 - 7 ZB 00.229 (https://dejure.org/2000,37015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.2000 - 7 ZB 00.229 (https://dejure.org/2000,37015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 7 ZB 00.229 (https://dejure.org/2000,37015)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Münster, 20.12.2004 - 10 K 2220/04

    Aushändigung der Habilitationsurkunde für die Fachbereiche Vorklinische und

    Damit war dem Kläger eine Prüfungszeit in Aussicht gestellt worden, auf die er sich verlassen und die allenfalls geringfügig überschritten werden durfte, vgl. BayVGH, Beschl. vom 29. Mai 2000 - 7 ZB 00.229 -, BayVBl. 2001, 751 m.w.N. aus der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, siehe ferner Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl., Rn. 400, zumal auch die vor ihm agierenden Mithabilitanden nur Fragen innerhalb des vom Dekan genannten Zeitrahmens ausgesetzt waren.
  • VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740

    Staatliche Kenntnisprüfung gemäß § 37 ÄApprO, Aufhebung der Prüfungsentscheidung,

    Die Grenze einer unwesentlichen Abweichung von der vorgegebenen Prüfungsdauer wird von Einzelfall zu Einzelfall anders gezogen (z.B. Überschreitung der Prüfungshöchstdauer von 12 Minuten um 5 Minuten nicht wesentlich BayVGH, B.v. 29.5.2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8; Unterschreitung der Mindestprüfungsdauer von 20 Minuten um mehr als 10% wesentlich VG Hannover, U.v. 12.3.2009 - 6 A 5912/08 - juris Rn. 26; Überschreitung der Prüfungshöchstdauer um mehr als 50% nicht geringfügig VG Hannover U.v. 17.12.2003 - 6 A 5940/02 - juris Rn. 29; Überschreitung der Höchstprüfungsdauer um 61% wesentlich VGH BW, U.v. 12.7.1991 - 9 S 1538/91 - juris Rn. 18 f.).
  • VG München, 25.01.2021 - M 3 K 20.4193

    Mündliche Zusatzprüfung im Abitur

    Ein Verfahrensfehler durch Abweichung von einer vorgegebenen Mindest- oder Höchstdauer einer mündlichen Prüfung hat nur dann einen Anspruch auf Wiederholung der Prüfung zur Folge, wenn er wesentlich ist, Art. 46 BayVwVfG (s.a. Jeremias in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 488; BayVGH, B.v. 29.5.2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 28.03.2014 - B 1 K 10.309

    Mündliche Prüfung für Anerkennung als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

    Eine Verpflichtung zur Neubewertung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in Betracht, wenn eine hinreichend zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet ist (vgl. u.a. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 6 B 13/96 - NVwZ 1997, 502 - juris Rn. 9 ff.; BayVGH, B.v. 3.2.2014 - 7 ZB 13.2221 - juris Rn. 7; B.v. 9.5.2000 - 7 ZB 00.229 - BayVBl 2001, 751 - juris Rn. 9; VGH BW, B.v. 17.8.1992 - 9 S 1871/92 - juris Rn. 4).
  • VG München, 20.07.2010 - M 16 K 10.1031

    Facharztprüfung Allgemeinmedizin

    Zwar wäre eine Überschreitung der Regelprüfzeit um 20 (oder sogar 25 Minuten) nicht nur geringfügig und damit in jedem Fall unerheblich (BayVGH vom 29.5.2000, Az. 7 ZB 00.229 -juris- bei einer Überschreitung um fünf Minuten).
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